Ist GEMA- und AKM-freie Musik nicht urheberrechtsgeschützt?
Doch. Der Unterschied ist nur, dass wir Ihnen eine direkte Werknutzungsbewilligung einräumen. Mit der Bezahlung des Abonnements an FreeBee® erwerben Sie das Recht ohne weitere Gebühren die Musik in Ihrem Unternehmen zur Aufführung zu bringen. Daher ist die Musik von FreeBee® auch erst dann GEMA- bzw. AKM-frei, wenn Sie eine Abonnement-Vereinbarung mit uns getroffen haben. Sie erhalten dann von uns ein Zertifikat, das Ihnen für die Dauer der Nutzung die Aufführungsrechte einräumt. Diese Rechte sind jedoch beschränkt auf die Aufführung der Musik am vereinbarten Nutzungsort. Für weitere Betriebsstandorte ist daher eine zusätzliche Lizenz zu erwerben.
Warum gibt es so wenig gute GEMA- und AKM-freie Musik?
Die Antwort ist einfach. GEMA- und AKM bieten den meisten Musikern eine sinnvolle und gute Plattform für die Verwertung Ihrer Rechte. Die meisten Musiker melden sich bereits nach ihrer ersten CD bei der GEMA oder AKM an. Die Musiker übertragen dabei den Verwertungsgesellschaften sämtliche Rechte für ihre Musik exklusiv. Das bedeutet, dass nur noch die Verwertungsgesellschaft die Rechte der Musiker vertritt und auch die Musiker selbst kein direktes Verwertungsrecht mehr einräumen können. Dabei gilt, dass die Rechte für sämtliche vergangenen und zukünftigen Werke des Musikers automatisch ebenfalls an die Verwertungsgesellschaft übertragen werden. Auch Werke, die vor der GEMA- bzw. AKM-Anmeldung des Musikers entstanden sind, sind also GEMA- bzw. AKM-pflichtig.
Auf diese Art sichern sich die Verwertungsgesellschaften ihren weltweiten Anspruch auf die Werke fast aller professionellen Musiker. Für viele Musiker macht der Beitritt zu GEMA und AKM durchaus Sinn, da so Ihre Rechte automatisch wahrgenommen werden und diese Gesellschaften auch sonst zahlreiche Hilfestellungen und Vorteile bieten. Die wenigen Musiker, die nicht Mitglied sind, haben kaum das Potential und die technischen Voraussetzungen, um qualitativ hochwertige Musik zu machen. Bis heute handelt es sich bei GEMA- und AKM-freier Musik daher größtenteils um eintönige und komplett an Keyboard und Computer erstellte Instrumental-Musik.
FreeBee® schließt diese Lücke, indem es mit großem Aufwand GEMA-freie Musik selbst produziert und weltweit lizenziert. Dabei achten wir mit größter Sorgfalt auf Qualität.
Wieviele Lieder sind in der FreeBee® – Playliste?
Die Anzahl der Lieder vergrößert sich ständig. Bereits jetzt könnten Sie mit der Musik von FreeBee® über 50 Stunden Musik spielen, ohne dass sich auch nur ein einziger Titel wiederholt.
Kann ich bestehende Musikwerke selbst ändern und dann als GEMA-frei verwenden?
Es gibt viele Märchen und manche davon haben einen wahren Kern. Dieses jedoch nicht. Bereits die Veränderung des Werkes an sich ist ohne Zustimmung des Urhebers rechtswidrig. Auch die Verwendung von Ausschnitten aus einem Werk ist nicht erlaubt. Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass man bis zu 3 Sekunden eines Werkes durchaus verwenden dürfe, das ist jedoch unwahr.